Elektronische Kassen: Nichtbeanstandungsfrist bei Sicherheitseinrichtungen bis 30.9.2020
Eigentlich müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Weil die Sicherheitseinrichtungen aber nicht (flächendeckend) am Markt verfügbar sind, beanstandet es das Bundesfinanzministerium nicht, wenn die Aufzeichnungssysteme bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine TSE verfügen. | Bis zur Implementierung der TSE, längstens für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, ist […]